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Zollabwicklung leicht gemacht – Export in Nicht-EU-Länder

Zoll ist nicht kompliziert – aber unverzeihlich bei Fehlern

Veröffentlicht am 5. Dezember 2025

Wer in Nicht-EU-Länder exportiert, muss die Ausfuhr beim Zoll anmelden. Klingt simpel – verlangt aber präzise Daten, richtige Tarifnummern und lückenlose Sanktionsprüfungen.

Zollabwicklung leicht gemacht – Export in Nicht-EU-Länder

Ausfuhranmeldung im ATLAS-System

Sendungen über 1.000 € Wert oder 1.000 kg Gewicht müssen elektronisch im ATLAS-System angemeldet werden. Nach Annahme erhält der Versender den Ausgangsvermerk – die Grundlage für Umsatzsteuerbefreiung.

Notwendige Dokumente

Handelsrechnung in mehrfacher Ausfertigung, Packliste, ggf. Ursprungszeugnis, Präferenzpapiere (EUR.1, REX) und transportartabhängige Belege wie Konnossement oder Luftfrachtbrief gehören in jede Exportakte.

Zolltarifnummer und Warenursprung

Die 11-stellige Tarifnummer entscheidet über Zölle und Beschränkungen. Falsche Einreihung ist ein Klassiker der Zollprüfungen. Bei präferenziellem Ursprung sind Lieferantenerklärungen sorgfältig zu pflegen.

Sanktionslistenprüfung

Empfänger, Banken und beteiligte Personen müssen gegen EU- und US-Sanktionslisten geprüft werden. Verstöße sind strafbar – auch ohne Vorsatz. Automatisierte Tools sind heute Standard.

Embargos und Genehmigungen

Bestimmte Waren (Dual-Use, Rüstungsgüter, Verschlüsselungstechnik) brauchen Ausfuhrgenehmigungen. Wer das übersieht, riskiert empfindliche Strafen – im Zweifel BAFA fragen.

Fazit

Mit klaren Prozessen, geschultem Personal und guter Software wird Zoll planbar. Gombert Logistik übernimmt auf Wunsch die komplette Zollabwicklung – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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